Steuer- und Steuerstrafrecht

Verstöße gegen die Steuergesetze werden in Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten eingeteilt. Die Ahndung solcher Delikte wird im Steuerstrafrecht (für Steuerstrafverfahren) und im Steuerordnungswidrig-keitenrecht (für Bußgeldverfahren) geregelt. Der Bereich Steuerstrafrecht findet sich in der Abgabenordnung (AO) wieder.

Neben den allgemeinen Fragen zum Steuer- und Steuerstrafrecht sind einige unserer Schwerpunktthemen:

  • Vertragsgestaltungen unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Fragen
  • Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
  • Vertretung in Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof

 

Zu den allgemeinen Beratungsthemen im Bereich Steuerstrafrecht gehören Schlagworte wie:

  • Steuerhinterziehung
  • Steuerhehlerei
  • Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat
  • Steuerbußgeldverfahren
  • Steuergeheimnis
  • Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
  • Steuergefährdung
  • Gefährdung von Abzugsteuern
  • Verbrauchsteuergefährdung
  • Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrangaben
  • Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen