Steuer- und Steuerstrafrecht
Verstöße gegen die Steuergesetze werden in Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten eingeteilt. Die Ahndung solcher Delikte wird im Steuerstrafrecht (für Steuerstrafverfahren) und im
Steuerordnungswidrig-keitenrecht (für Bußgeldverfahren) geregelt. Der Bereich Steuerstrafrecht findet sich in der Abgabenordnung (AO) wieder.
Neben den allgemeinen Fragen zum Steuer- und Steuerstrafrecht sind einige unserer Schwerpunktthemen:
- Vertragsgestaltungen unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Fragen
- Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
- Vertretung in Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
Zu den allgemeinen Beratungsthemen im Bereich Steuerstrafrecht gehören Schlagworte wie:
- Steuerhinterziehung
- Steuerhehlerei
- Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat
- Steuerbußgeldverfahren
- Steuergeheimnis
- Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
- Steuergefährdung
- Gefährdung von Abzugsteuern
- Verbrauchsteuergefährdung
- Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrangaben
- Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen