Verwaltungsrecht
Das allgemeine Verwaltungsrecht legt die Grundsätze der Verwaltung und ihre Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht hat Fachbereiche wie zum Beispiel Baurecht oder Straßenverkehrsrecht. Verwalten ist das Besorgen eigener oder fremder Angelegenheiten. Mit dem Verwaltungsrecht kommt man zum Beispiel in Kontakt beim Beantragen einer Aufenthaltsgenehmigung, bei Bauvorhaben sowie bei jedem Kontakt mit Behörden.
Es gibt 3 Grundsätze des Verwaltungsrecht:
- Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes (keine Behörde darf ohne gesetzliche Grundlage tätig werden)
- Grundsatz vom Vorrang des Gesetzes (wenn eine Behörde tätig wird, darf sie nur veranlassen, was das Gesetz ihr erlaubt)
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (jede Behörde muss unter den möglichen Maßnahmen diejenige auswählen, die den Bürger am wenigsten belastet)
Das Verwaltungsrecht hat unmittelbaren Bezug zu nahezu sämtlichen Themen des Alltags. Beispielthemen sind:
- Gewerberecht
- Beamtenrecht
- Bauordnungsrecht & Bauplanungsrecht
- Kartellrecht
- Steuerrecht
- Ausländerrecht