Neben der Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und der Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften bezieht sich die Kerntätigkeit unserer Notare auf folgende Rechtsgebiete:
Kurzerklärung: Ein Notar (lat.: notarius = Geschwindschreiber) ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Für die Ausübung seiner Amtstätigkeit
steht dem Notar ein Dienstsiegel zur Verfügung. Zum Notar bestellt werden kann nur ein deutscher Staatsbürger, der zum Richteramt befähigt ist (Volljurist), der sein zweites Staatsexamen
erfolgreich abgelegt hat. Eine Ausnahme hiervon besteht etwa in Baden-Württemberg. In Schleswig-Holstein herrscht das Anwaltsnotariat vor, d.h. der Notar darf gleichzeitig als Rechtsanwalt tätig
sein.
Das Berufsrecht der Notare ist bundeseinheitlich in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt. Notare müssen unabhängig und unparteiisch sein und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
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