Notare

Neben der Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und der Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften bezieht sich die Kerntätigkeit unserer Notare auf folgende Rechtsgebiete:

  • Grundstücksverträge samt Belastungsvereinbarungen und sonstige Immobiliengeschäfte
  • Testamente, Erbverträge, Nachlassauseinandersetzungen, etc.
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen, etc.
  • Gründungen von Kapital- und Personengesellschaften 
  • Umwandlungen, Satzungsänderungen, Registeranmeldungen,etc. von allen Gesellschaftsformen
  • Betreuungs- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen

 

Kurzerklärung: Ein Notar (lat.: notarius = Geschwindschreiber) ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Für die Ausübung seiner Amtstätigkeit steht dem Notar ein Dienstsiegel zur Verfügung. Zum Notar bestellt werden kann nur ein deutscher Staatsbürger, der zum Richteramt befähigt ist (Volljurist), der sein zweites Staatsexamen erfolgreich abgelegt hat. Eine Ausnahme hiervon besteht etwa in Baden-Württemberg. In Schleswig-Holstein herrscht das Anwaltsnotariat vor, d.h. der Notar darf gleichzeitig als Rechtsanwalt tätig sein.

Das Berufsrecht der Notare ist bundeseinheitlich in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt. Notare müssen unabhängig und unparteiisch sein und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.