Insolvenzrecht

Insolvenz bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung.

 

Insolvenzantragspflichten bestehen nicht für Einzelpersonen, Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Für alle anderen Rechtsformen (z.B. GmbH, AG, GmbH & Co. KG) bestehen Antragspflichten. Die Nichtbeachtung der Antragspflicht ist ein Straftatbestand und wird strafrechtlich verfolgt. Dies zieht in der Regel auch zivilrechtliche Konsequenzen für den Verantwortlichen ( Geschäftsführer, Vorstand) nach sich.

 

Neben den allgemeinen Fragen zum Insolvenzrecht sind unsere Schwerpunktthemen:

 

  • Gesellschafter-/Geschäftsführerhaftung
  • Sanierungsberatung
  • Schuldenbereinigung
  • Beratung von Gläubigern in Insolvenzverfahren