Insolvenzrecht
Insolvenz bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung.
Insolvenzantragspflichten bestehen nicht für Einzelpersonen, Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Für alle anderen Rechtsformen (z.B. GmbH, AG, GmbH & Co. KG) bestehen Antragspflichten. Die Nichtbeachtung der Antragspflicht ist ein Straftatbestand und wird strafrechtlich verfolgt. Dies zieht in der Regel auch zivilrechtliche Konsequenzen für den Verantwortlichen ( Geschäftsführer, Vorstand) nach sich.
Neben den allgemeinen Fragen zum Insolvenzrecht sind unsere Schwerpunktthemen:
- Gesellschafter-/Geschäftsführerhaftung
- Sanierungsberatung
- Schuldenbereinigung
- Beratung von Gläubigern in Insolvenzverfahren
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