Insolvenzrecht

Insolvenz bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung.

 

Insolvenzantragspflichten bestehen nicht für Einzelpersonen, Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Für alle anderen Rechtsformen (z.B. GmbH, AG, GmbH & Co. KG) bestehen Antragspflichten. Die Nichtbeachtung der Antragspflicht ist ein Straftatbestand und wird strafrechtlich verfolgt. Dies zieht in der Regel auch zivilrechtliche Konsequenzen für den Verantwortlichen (Geschäftsführer, Vorstand) nach sich.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen sind wir in jedem Zeitabschnitt einer möglichen Insolvenz der richtige Ansprechpartner und können Sie problemspezifisch beraten.

 

Neben den allgemeinen Fragen zum Insolvenzrecht sind unsere Schwerpunktthemen:

  • Gesellschafter-/Geschäftsführerhaftung
  • Sanierungsberatung
  • Schuldenbereinigung
  • Insolvenzanfechtung
  • Beratung von Gläubigern in Insolvenzverfahren